Falschparker abschleppen lassen | Region Dresden
Die Durchführung erfolgt bei wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen auf Stellplätzen (gemietet/vermietet), Ein- und Ausfahrten, Behinderungen bei verkehrsrechtlichen Anordnungen, Umzüge, im Privatbereich zu Hause/Privatgrundstücke, Grundstückszufahrten, Parkplätzen, Tiefgaragenstellplätzen, Zufahrtswege, Anlieferungszonen, Feuerwehrzufahrten, Rettungsgassen, Müllentsorgungsbereiche, Grünanlagen, gesperrte Flächen, etc.
Unser Service dient zur Entlastung von Hausverwaltungen, Genossenschaften, Privatpersonen, Eigentümern , Eigentümergemeinschaften, Mietern, Einzelhandelsketten, Umzugsdienste, Firmen , Arztpraxen, Baustellen, Bauträger, Einkaufscenter, Parkplatzbetreiber, Mietstationen, uvm.
Das Abschleppen von Falschparkern, ist für Auftraggeber KOSTENFREI
Inhaltsübersicht
Welche Kosten entstehen, und wer muss zahlen?
Die Kosten für das Abschleppen trägt grundsätzlich der Falschparker.
Diese setzen sich zusammen aus:
- Abschleppkosten: Je nach Region und Abschleppdienst variieren die Preise, üblicherweise zwischen 300 und 650 Euro.
- Standgebühren: Falls das Fahrzeug in einem Verwahrgelände landet, fallen tägliche Gebühren an.
- Verwaltungsgebühren: Wenn Polizei oder Ordnungsamt das Abschleppen anordnen, entstehen zusätzliche Kosten.
- Kostenfrei für Auftraggeber
Was tun, wenn das eigene Auto abgeschleppt wurde?
Falls Sie feststellen, dass Ihr Auto abgeschleppt wurde:
- Rufen Sie die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt an – diese können Ihnen sagen, wo das Fahrzeug abgestellt wurde.
- Rechnen Sie mit Kosten, die vor Ort zu zahlen sind, bevor Sie Ihr Auto wieder erhalten.
- Falls Sie das Abschleppen für unrechtmäßig halten, können Sie dagegen rechtlich vorgehen.
Rechtliche Aspekte und Urteile
Gerichte haben mehrfach entschieden, dass das Abschleppen von Falschparkern auf Privatgrundstücken grundsätzlich zulässig ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in mehreren Urteilen, dass der Falschparker die Abschleppkosten zu tragen hat. Voraussetzung ist jedoch, dass das Parkverbot klar erkennbar war (z. B. durch Schilder).
- Tipp für Auftraggeber: Dokumentieren Sie Falschparker mit Fotos
Unsere Leistungen
- 24 h Abschlepphotline / Auftragshotline 364 Tage
- 24 h Support
- Erfassen des Falschparkers
- Abschleppen des widerrechtlich parkenden Falschparkers
- komplette Abwicklung und Auseinandersetzung mit dem Falschparker durch uns
- eigene Rechtsabteilung im Fall einer Klage, Beschwerde, diversen Schriftverkehr.
Die Abholung abgeschleppter Fahrzeuge (Falschparker) ist nur während unserer Öffnungszeiten möglich.